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Jährliche Unterweisung Kombi Kran und Stapler nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52

Nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) müssen vom Unternehmer beauftragte Kranführer*innen und Staplerfahrer*innen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Mit dieser Schulung erhalten die Mitarbeiter*innen diese beiden Unterweisungen in Kombination.

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Übersicht

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Inhalte

  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Hinweise auf Gefährdungen
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Betrieb von Kranen
  • Betrieb von Flurförderfahrzeugen
  • Standsicherheit
  • Anschlagen von Lasten
  • Physikalisches Verhalten des Staplers
  • Verkehrswege und Verkehrszeichen

Zielsetzung

Durchführung der nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) jährlich vorgeschriebenen Unterweisung als Kombi.

Voraussetzung

Besitz eines Befähigungsnachweises zum Kranführer*in und eines Befähigungsnachweises für Staplerfahrer*innen muss vorhanden sein.

Zertifikat

Nach Kursende steht ein Zertifikat unter https://www.uebzo.de/kurse/service/login zum Download bereit. Für den Download benötigen Sie lediglich Ihre persönlichen Login-Daten.

Zielgruppe

Alle vom Unternehmen beauftragten Kranführer*innen und Staplerfahrer*innen in Betrieben, die nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) mindestens einmal jährlich unterwiesen werden müssen.

Downloads

Ansprechpartner

Foto von  Katrin Büttner

Katrin Büttner

Ansprechpartnerin

Telefon: +49 9605 919 854
E-Mail: kbuettner@uebzo.de

Foto von  Maria Seifert

Maria Seifert

Ansprechpartnerin

Telefon: +49 9605 919 9468
E-Mail: mseifert@c4trends.de

Termine

Aktuell stehen keine Termine zur Verfügung.

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